UVV Prüfung
Hydraulikanlagen
Prüfungen von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen regelmäßig durchgeführt werden um die Sicherheit von Mensch und Maschine innerhalb eines Betriebes gewährleisten zu können.
Insbesondere im Bereich von Hydraulikanlagen, wo mit hoher Energiedichte und entsprechend hohem Druck gearbeitet wird, müssen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften intensiv eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.
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UVV Hydraulikanlagen –
Prüfungsvorschriften
Rechtsgrundlage
Befähigte Personen
Prüfung Arbeitsmittel
Inbetriebnahme von Anlagen
Es liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach §16 BetrSichV wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebs geprüft werden.
Wiederkehrende Prüfungen haben zum Ziel Schäden rechtzeitig zu entdecken, um so einen sicheren Zustand der Hydraulikanlage und aller Hydraulik-Schlauchleitungen zu gewährleisten. Diese wiederkehrende Prüfung muss mindestens jährlich erfolgen, bei größeren Anlagen kann auch eine mehrfache Prüfung pro Jahr sinnvoll sein.
Grundvoraussetzung ist, dass die vom Hersteller empfohlenen Wechselintervalle und die maximale betriebliche Verwendungsdauer für Hydraulik-Schlauchleitungen beachtet werden.
Erforderliche Dokumentation
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nach §17 BetrSichV dazu verpflichtet das Ergebnis der Prüfung vor Inbetriebnahme nach §15 BetrSichV und die wiederkehrenden Prüfungen nach §16 BetrSichV der Anlage zu dokumentieren. Wird die Prüfung von einer zugelassenen Überwachungsstelle wie der SLG durchgeführt, dann muss eine Prüfbescheinigung eingefordert werden. Die Dokumentation oder Prüfbescheinigung muss folgende Informationen beinhalten:
• Anlagenidentifikation
• Prüfdatum
• Art der Prüfung
• Prüfungsgrundlagen
• Prüfumfang
• Eignung und Funktionsfähigkeit der technischen Maßnahmen sowie Eignung der organisatorischen Maßnahmen
• Ergebnis der Prüfung
• Fristen für die nächste wiederkehrende Prüfung
• Name und Naschrift des Prüfers oder der zugelassenen Überwachungsstellen
Gefahren bei Nicht-Einhaltung von Empfehlungen und Vorschriften
So können Beschädigungen an der Hydraulik-Schlauchleitung, oder die unsachgemäße Montage zum Austreten von Hydraulik-Flüssigkeiten führen. Herumspritzen dieser, unter hohem Druck der Anlage, kann zu direkten Gesundheitsschäden und Brandgefahr führen. Druckimpulse können dazu führen, dass Hydraulik-Schlauchleitungen Auspeitschen, was zu massiven gesundheitlichen Schäden bei Mitarbeitenden führen kann. Abhängig vom bestehenden Risiko müssen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dazu können beispielsweise Fangschutz-Seilverbindungen zusätzlich montiert werden, insofern sie nicht Bestandteil der Anlage sind. Diese zusätzliche Schutz-Vorkehrung benötigt eine CE-Kennzeichnung, sowie eine Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung.