UVV Prüfung Verladerampen & Überladebrücken
Eine häufige Unfallquelle in Betrieben ist der Verladeprozess. Der Verlader muss mit viel Erfahrung und hoher Aufmerksamkeit dafür sorgen, dass während der Verladung keine Fehler gemacht werden und die Mindestabstände eingehalten werden.
Aber auch die verwendeten Arbeitsmittel müssen voll funktionsfähig und einwandfrei bedienbar sein. Aus diesem Grund ist eine UVV Prüfung bei Verladerampen und Überladebrücken notwendig.
Busch-Hydraulik ist ihr zuverlässiger Partner für die Instandhaltung und Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln. So auch für die Prüfung der UVV von Verladerampen und Überladebrücken.
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UVV Verladerampen –
Prüfungsvorschriften
Rechtsgrundlage BGR 233
Die Vorschriften für Verladerampen und Überladebrücken werden in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 233) festgehalten. Die BGR Regeln richten sich direkt an Unternehmer und bieten Hilfestellung um den Pflichten aus den Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften nachzukommen. Die BGR 233 Regeln richten sich direkt an die Sicherheitsbestimmungen, welche für Verladerampen und Überladebrücken zum Be- und Entladen von Fahrzeugen, eingehalten werden müssen.
In den BGR 233 werden Regeln und Vorschriften, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zusammengefasst. Dabei sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften und die UVV für Verladerampen und Überladebrücken von besonderer Bedeutung.
Für Überladebrücken, welche nach 1998 in den Verkehr gebracht wurden, gelten die DIN EN 1398 Normen. Solche die vor 1998 in Betrieb genommen wurden, unterliegen den berufsgenossenschaftlichen Regeln.
Sowohl kraftbetriebene, als auch handbetätigte Überladebrücken werden von den DIN EN 1398 Normen erfasst. Durch diese Norm werden die Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie europäisch genormt.
Kennzeichnung
Folgende Angaben müssen an Verladerampen stets sichtbar angebracht sein:
- Hersteller und Lieferer
- Baujahr
- Typ
- Tragfähigkeit
Darüber hinaus muss eine Betriebsanleitung direkt und dauerhaft an der Verladerampe angebracht werden.
Nutzbare Breiten
Wird die Überladebrücke von einem handbetätigten Transportmittel mit einer Spurweite von mehr als 0,75m befahren, so muss ein Sicherheitszuschlag von 0,5m für die Breite der Überladerampe gelten. Bei einem kraftbetätigten Transportmittel mit einer Spurweite größer als 0,55 m muss ein Sicherheitszuschlag von 0,70 m eingehalten werden.