UVV Prüfung Ladebordwand
Eine regelmäßige UVV Prüfung von Ladebordwänden ist nicht nur aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit nötig, sondern ist auch die Grundlage für Gewährleistungsansprüche.
Ladebordwände sind durch ihren täglichen Einsatz zur Sicherung von Ladungen starken Belastungen ausgesetzt. Damit diese nicht früher oder später für einen Arbeitsunfall sorgen ist eine Früherkennung von möglichen Einschränkungen der Funktionsfähigkeit oder Beschädigungen notwendig.
Eine Früherkennung lässt sich nur mit regelmäßigen UVV Prüfungen der Ladebordwand durch einen zuverlässigen Partner und befähigte Person nach §2 Abs. 6 BetrSichV gewährleisten. Busch-Hydraulik übernimmt für Sie die Prüfung und alle Serviceleistungen, welche mit einer UVV Prüfung von Ladebordwänden zusammenhängen.
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UVV Ladebordwand –
Prüfungsvorschriften
Vorbereitung
Die regelmäßige Prüfung von Ladebordwänden wird nach BGG 945, sowie BGR 500 geregelt. Eine ordnungsmäßige Überprüfung kann nur an einer Ladebordwand im gereinigten Zustand erfolgen. Dieser Zustand ist vom Arbeitgeber herzustellen. Prüfbuch und Betriebsanleitung müssen vollständig ausgefüllt und lesbar vorliegen. Außerdem muss auch die CE-Zertifizierung, sowie Bedienungsschilder und Lastdiagramme vorhanden sein.
Sind all diese Dinge ausgefüllt und gut lesbar vorhanden, kann die eigentliche UVV Prüfung der Ladebordwand erfolgen. Aus den Vorgaben der BGG 945 und BGR 500 lässt sich eine Checkliste ableiten, welche alle nötigen Prüfungen zusammenstellt.